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Nächste Termine

22.
Nov.

Mauthausen 8. Klassen Exkursion

12.
Dez.

Eltersprechtag 16:00 - 20:00 Uhr
Veranstaltung

23.
Dez.

VWA Abgabe der kompletten Rohf ... Matura

Ab 2024/25 gibt es die Langform Gymnasium als BRG – Bundesrealgymnasium. Das heißt auch das BORG Hermagor wandelt sich zum BRG Hermagor. Damit gibt es in Hermagor ein Gymnasium Unterstufe und ein Gymnasium Oberstufe. Zudem sind die beiden Schulen BRG und HLW kooperierend in einem Bundesschulcluster Karnische Region vereint.

Weitere Infos hier (www.schuclu.at).

 

Wahlpflichtgegenstände

Allgemeine Informationen

Ab der 6. Klasse können Schülerinnen und Schüler Bildungsschwerpunkte im Ausmaß von insgesamt 6 Wochenstunden setzen. Ein Wahlpflichtgegenstand kann eröffnet werden, wenn sich mindestens 5 SchülerInnen anmelden und können auch klassenübergreifend geführt werden. Die Anmeldung ist definitiv und kann nicht mehr geändert werden. Sollte die Führung eines Wahlpflichtfaches zu Beginn des nächsten Schuljahres jedoch wegen Nichterreichens der Eröffnungszahl nicht mehr möglich sein, dann können sich die betroffenen SchülerInnen selbstverständlich ummelden.

Die Anmeldung für die Wahlpflichtfächer erfolgt zu Beginn des 2. Semesters auf einem Formular und mit Unterschrift der Eltern. Sollte ein Wunschgegenstand die gesetzliche Eröffnungszahl nicht erreichen, können die betroffenen SchülerInnen neu wählen.

Wahlpflichtfächer sind betreffend das Aufsteigen in die nächste Schulstufe bzw. Wiederholungsprüfungen wie Pflichtgegenstände zu betrachten. Sie werden benotet, es gibt Hausübungen, Prüfungen und Tests, jedoch keine Schularbeiten. Beim Wiederholen einer Schulstufe können die Wahlpflichtgegenstände des vorherigen Schuljahres nicht angerechnet werden (neue Wahl).

Wahlpflichtfächer können bei Interesse auch überbucht werden, d.h. ein Schüler wählt mehr als die gesetzlich geforderten 6 Wochenstunden. In diesem Fall zählt das zusätzliche Fach als Freigegenstand. Ein Recht auf Überbuchung besteht nicht (Stundenplan), die Zahl der Überbucher zählt nicht für die gesetzliche Eröffnungszahl eines Wahlpflichtfaches.

Arten von Wahlpflichtgegenständen

Typ A - zusätzliche Wahlpflichtgegenstände

Diese Wahlpflichtfächer betreffen Gegenstände, die im Fächerkanon des gewählten Schultyps nicht vorkommen. Der gewählte Gegenstand darf nicht parallel als Pflichtgegenstand besucht werden (beispielsweise weitere lebende Fremdsprachen, Latein, Informatik, Naturwissenschaften). Die Wahlpflichtfächer sind dreistufig (6. - 8. Klasse) oder zweistufig (6./7. bzw. 7./8. Klasse) mit je 2 Wochenstunden pro Schuljahr zu buchen.

Typ B - vertiefende Wahlpflichtgegenstände

Diese Wahlpflichtfächer dienen der Vertiefung von Pflichtgegenständen. Sie können für ein oder zwei Jahre gebucht werden. Fehlen noch zwei Wochenstunden auf das Gesamtausmaß von 6 Wochenstunden, so sollte dieser Gegenstand in der 7. oder 8. Klasse gebucht werden.Wahlpflichtgegenstände und Reifeprüfung

Die Reifeprüfung besteht aus drei Säulen: Vorwissenschaftliche Arbeit, Schriftliche Reifeprüfung und Mündliche Reifeprüfung. Je nach Anzahl der schriftlichen Prüfungen (drei oder vier), müssen zwei bzw. drei mündliche Prüfungen abgelegt werden. Beide Gruppen der Wahlpflichtfächer können (müssen aber nicht) auch als mündliche Prüfungen eigenständig gewählt werden.

Der Wahlpflichtgegenstand muss in diesem Fall mindestens vierstündig und mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet worden sein. Es ist nicht zulässig, zu einem gewählten Pflichtgegenstand den dazugehörigen vertiefenden Wahlpflichtgegenstand als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen (beispielsweise Geschichte Pflichtfach und Geschichte Wahlpflichtfach). Ein zweistündiger Wahlpflichtgegenstand kann aber als Ergänzung zu einem dazu gehörigen Pflichtgegenstand herangezogen werden, wenn die erforderliche Stundengrenze von 10 bzw. 15 Wochenstunden  (lt. Reifeprüfungsverordnung) nicht erreicht wird. Es ist jedoch nicht gestattet, einen vierstündigen Wahlpflichtgegenstand zu teilen.

Ein 6-stündiger Wahlpflichtgegenstand „lebende Fremdsprache“  ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als selbstständiges Prüfungsgebiet zugelassen. Informatik ist ebenfalls eigenständig und im 6-stündigen Gesamtausmaß mündlich maturabel.

Latein wird als schulautonomes Wahlpflichtfach mit 6 Wochenstunden (6. – 8. Klasse) angeboten.  (Der Wahlpflichtgegenstand ersetzt aber nicht das Latinum lt. UBVO §2 mit einem Mindeststundenausmaß von 10 Wochenstunden).

Schulautonom werden am BRG Hermagor zusätzlich die beiden Wahlpflichtfächer Programmieren und Sportkunde angeboten.

Adresse

Bundesschulcluster (BSC) Hermagor Schultyp  BRG Hermagor
A-9620 Hermagor, 10.-Oktoberstrasse 9

Sekretariat: 04282 2075

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Mo-Fr: 8.00 - 12.00

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